Richtlinien zur Durchführung von Abfallanalysen

Um eine Vereinheitlichung und Qualitätssicherung der Ergebnisse aus Abfallanalysen zu erreichen, erarbeitete ein Arbeitskreis - zu dem auch Herr Kanthak gehörte - auf Initiative des Landesumweltamtes Brandenburg eine Richtlinie für die Durchführung von Untersuchungen zur Bestimmung der Menge und Zusammensetzung fester Siedlungsabfälle im Land Brandenburg. Aufgrund der Komplexität der Untersuchungsmethoden für feste Siedlungsabfälle konnten in der Richtlinie für das Land Brandenburg nur die Abfallarten Hausmüll, Bioabfälle aus privaten Haushalten (Erfassung im Holsystem) und die sonstigen Wertstoffe aus Haushalten (Erfassung im Holsystem) berücksichtigt werden.

Um diese Arbeiten weiterzuführen und Untersuchungsverfahren für alle festen Siedlungsabfälle, auf die die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Zugriff haben, zu erarbeiten, wurde dieser Arbeitskreis vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung und dem Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens mit der Ausarbeitung einer einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen beauftragt. Seit Oktober 1998 liegt die Richtlinie zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen vor.

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